1919
München-Kreuzviertel |Das „Staatsgrundgesetz der Republik Bayern“ wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Wahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:
„In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich. Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.
Im „Staatsgrundgesetz“ wird auch festgelegt, dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist. Der „Religionsunterricht“ ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit. | Quelle: Münchner Zeitensprünge